Wahlwerbung TTPW-VO.

Seit dem 10. Oktober 2025 ist die europäische Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, demokratische Wahlen in der Europäischen Union vor Manipulation und Intransparenz zu schützen. Wir sind verpflichtet, Informationen über Auftraggeber politischer Werbung zu erfassen und offenzulegen.

Was müssen Sie als Werbender wissen?

Wenn Sie eine politische Anzeige in einem unserer Medien schalten möchten, benötigen wir gemäß der TTPW-VO einige Angaben von Ihnen. Bitte füllen folgende Formulare vollständig aus und reichen Sie diese gemeinsam mit Ihrem Anzeigenauftrag ein.

Unsere Formulare gelten für alle im Medienhaus Ungeheuer + Ulmer erscheinenden Medien bspw. Ludwigsburger Kreiszeitung, Neckar- und Enzbote, Wochenendjournal extra, Eglosheimer Nachrichten, Markgröninger Nachrichten, Neckarweihinger Nachrichten, Oßweiler Nachrichten sowie sämtliche Special Interest Magazine aus dem Publishing Bereich, bspw. BiBi, vivit, Ludwig.

Erforderliche Unterlagen

Wie unterstützen wir Sie bei dem Prozess?

  • Wir haben für Sie Musteranzeigen vorbereitet. Nutzen Sie das PDF „Muster politische Anzeigen“ um abzugleichen, ob Ihre Anzeige alle notwendigen Punkte enthält.
  • Wenn Sie sich über die notwendigen Inhalte der Anzeigenkennzeichnung informieren wollen, finden Sie in dem PDF „Anzeigenkennzeichnung“ mehr Details.
  • Jede Anzeige enthält zukünftig eine Transparenz‑URL. Hinter der sich die gesetzlich vorgeschriebene Archivierung verbirgt. Wir erstellen diese notwendige Short‑URL (Transparenz‑Link) für Sie. Diese Serviceleistung ist für Sie kostenlos.